An den Tanks muss auf dem in Absatz 6.8.2.5.1 vorgesehenen Schild zustzlich die offizielle Benennung fr die Befrderung und die hchstzulssige Masse der Fllung in kg fr diesen Stoff angegeben sein.

Kesselwagen, abnehmbare Tanks und Batteriewagen:
Die Lastgrenzen nach Absatz 6.8.2.5.2 sind fr die aufgefhrten Stoffe unter Bercksichtigung der hchstzulssigen Masse der Fllung des Tanks zu ermitteln.